Frage im Bereich

Weiterverkaufen von Software und Lizenzen

Geschrieben von Worker am 2008/09/10 um 15:22:44 Uhr, 4 Antworten, 1392 Aufrufe, Status: gelöstDer Beitrag gilt als gelöst

Wie Rechtslage wenn man gekaufte Software und die dazugehörigen Lizenzen an eine andere Firma verkaufen will? (als Unternehmen)

Hallo Zusammen,

jetzt sind mal die Rechtsexperten gefragt.

Es geht um folgendes, ist es im deutschen bzw. europäischen Recht erlaubt gekaufte und breits benutzte Software weiterzuverkaufen?

Also wir (ein Produzierendes Unternehmen) haben Autodesk Inventor 2008 gekauft, installiert und registiert. Die Software wurde ca. ein 3/4 jahr genutzt. Jetzt wurde von der Geschäftsleitung entschieden, dass wir zu einem anderen Anbieter wechseln. Außerdem hat sich die Geschäftleitung überlegt, das man ja das Inventor verkaufen könnte um kosten für die Neuanschaffung zu senken.

Darum meine Frage, ist es rechtens bzw. legal Software weiter zu verkaufen?
Mir wäre sehr geholfen, wenn ihr gleich die passenden Paragrafen anführen könntet.

Vielen Dank im Voraus.
MfG

Worker
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4 Antworten
1
Lonesome Walker schreibt am 2008/09/10 um 18:24:16 Uhr
Zitat von Worker:
Hallo Zusammen,

jetzt sind mal die Rechtsexperten gefragt.

Dann frägst Du besser einen Anwalt oder im Jura-Forum.

Es geht um folgendes, ist es im deutschen bzw. europäischen
Recht erlaubt gekaufte und breits benutzte Software
weiterzuverkaufen?
...
..
.
..
...
Darum meine Frage, ist es rechtens bzw. legal Software weiter zu
verkaufen?
Mir wäre sehr geholfen, wenn ihr gleich die passenden Paragrafen
anführen könntet.

Ein Rechtsanwalt kostet im Schnitt 120 Euro/Stunde.
Da hast Du dann individuelle Beratung, und vor allem, Du kannst relativ sicher sein, daß dessen Aussage dann auch stimmt.


Lonesome Walker
2
education schreibt am 2008/09/10 um 18:43:58 Uhr
das ist halt so eine sache.

chef will immer viel.
du bist als angestellter nur ausübendes organ.
ob das rechtens ist mit den verkauf sollte dein chef wirklich bei einen anwalt klären. einfach mal die lizenzbestimmungen auch lesen ob es die firma gestattet.

software ist immer von umtausch ausgeschlossen von daher denke ich das ein "gebraucht" verkauf lieber mit anwalt geklärt wird. vielleicht musst du den PC auch mit verkaufen
3
sysad schreibt am 2008/09/10 um 21:18:57 Uhr
Wir halten das so:

Gekaufte SW verkaufen wir bei Bedarf bzw. Nichtbedarf nach gusto weiter (komplett, d.h. keine 'Sicherungskopien' behalten). Wir kaufen auch relativ häufig gebrauchte SW bzw. Lizenzen. SW unterscheidet sich da nicht von anderen Wirtschaftsgütern. Es wäre z.B. völlig abwegig, wenn VW den Weiterverkauf eines Wagens durch irgendwelche Klauseln zu verhindern suchte.

Die restriktiven EULAs des Herstellers werden von Gerichten i.d.R. gekippt, wenn sie EU-Recht widersprechen. Da solltet Ihr Euren Anwalt fragen.

Bis jetzt haben wir keine Probleme.
4
gnarff schreibt am 2008/12/31 um 20:18:28 Uhr
Ich habe noch nie etwas davon gehoert, dass es moeglich ist einen besitzer davon abzuhalten ein von Ihm rechtmaessig erworbenes Produkt, in welchem Zustand auch immer, zu verkaufen.
Selbstverstaendlich koennt Ihr es verkaufen, das ist euer Gut.

Es gibt jedoch Software deren Lizenzen an den Rechner gebunden sind und sich bei Neuinstallation nicht ohne Weiteres auf einem anderen Rechner installieren lassen, das Problem kann man aber mit einem Schreiben an die Herstellerfirma i.d.R erledigen.

saludos
gnarff
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