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Frage im Bereich Rechtliche Fragen
GNU - Lizenzen
Geschrieben von Unleashed am 19.06.2009 um 10:03:10 Uhr, 8 Antworten, 904 Aufrufe, Status: gelöst
Mit welcher Lizenz darf ich was machen.
Hallo.
Ich hock seit einer Woche dran eine Matrix zu erstellen von GNU - Lizenzen.
Mein Größte Problem ist das ich diese Gesetzestexte nicht verstehe.
Kann mir einer Helfen ich muss den Bericht heute abgeben.
Kriterien sind:
-Darf man die Programme verändern.
-Verkauf ohne Kosten von Lizenzen. (bei MySQL muss man OEM lizenzen kaufen um das Produkt weiter zu verkaufen.)
-Muss ich mein Projekt auch unter die jeweilige Lizenz stellen.
-Darf ich mein Projekt unter kommerzieller Lizenz stellen.
-Offenlegung des Sourcecodes vom veränderten GNU-Programm.
-Offenlegung des Sourcecodes vom eigenem Programm.
-Muss Copyright-Text mit weitergegebn werden.
Der gedanke ist:
Wir wollen im Haus Software erstellen und entgeltlich als Produkt vertreiben. Für das Produkt wollen wir öffentlich zugängliche Software(komponenten) von Drittherstellern (freeware) verwenden und unseren Quellcode nicht veröffentlichen/freigeben müssen.
Wär dankbar um Eure Hilfe.
MfG Unleashed
Ich hock seit einer Woche dran eine Matrix zu erstellen von GNU - Lizenzen.
Mein Größte Problem ist das ich diese Gesetzestexte nicht verstehe.
Kann mir einer Helfen ich muss den Bericht heute abgeben.
Kriterien sind:
-Darf man die Programme verändern.
-Verkauf ohne Kosten von Lizenzen. (bei MySQL muss man OEM lizenzen kaufen um das Produkt weiter zu verkaufen.)
-Muss ich mein Projekt auch unter die jeweilige Lizenz stellen.
-Darf ich mein Projekt unter kommerzieller Lizenz stellen.
-Offenlegung des Sourcecodes vom veränderten GNU-Programm.
-Offenlegung des Sourcecodes vom eigenem Programm.
-Muss Copyright-Text mit weitergegebn werden.
Der gedanke ist:
Wir wollen im Haus Software erstellen und entgeltlich als Produkt vertreiben. Für das Produkt wollen wir öffentlich zugängliche Software(komponenten) von Drittherstellern (freeware) verwenden und unseren Quellcode nicht veröffentlichen/freigeben müssen.
Wär dankbar um Eure Hilfe.
MfG Unleashed
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8 Antworten
3
chewbakka schreibt am 19.06.2009 um 11:25:26 Uhr
Software die unter BSD Lizenz voeröffentlicht ist sollte afaik für dich so nutzbar sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz
http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz
4
Lonesome Walker schreibt am 19.06.2009 um 12:16:34 Uhr
Zitat von jhinrichs:
Hallo,
eine Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht möglich und auch
nicht zulässig.
Hallo,
eine Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht möglich und auch
nicht zulässig.
Welch gequirlte Schei$$e...
Da hat der Gesetzgeber schon lange was anderes entschieden...
Wenn es um kommerziellen Einsatz geht, empfiehlt
sich in Fragen des Urheberrechtes etc. unbedingt die Beratung durch
einen entsprechend versierten Anwalt.
sich in Fragen des Urheberrechtes etc. unbedingt die Beratung durch
einen entsprechend versierten Anwalt.
Das ist wieder was anderes, und dem stimme ich auch so zu.
(muß aber nicht sein)
Zunächst solltest Du Dich auch über den Unterschied
zwischen Freeware (=kostenlos) und Open Source (=quelloffen)
informieren (s. Anwalt)
zwischen Freeware (=kostenlos) und Open Source (=quelloffen)
informieren (s. Anwalt)
Nö, das sehe ich anders, denn ich kenne hier in D nur sehr wenige (ca. 4 Anwälte), denen ich dieses Fachwissen zutraue.
Namen gerne per PN.
Lonesome Walker
5
jhinrichs schreibt am 19.06.2009 um 13:44:00 Uhr
@Lonesome Walker
Was ist eine Rechtsdienstleistung?
§2 RDG
Man kann jetzt darüber streiten, ob eine Antwort auf die Frage des TO in einem Forum an die Allgemeinheit gerichtet ist oder nicht. Wenn nicht, handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung.
Wer darf das?
§6 RDG
Und so lieb wir uns auch alle haben, ich denke nicht, dass es sich um familiäre, nachbarschaftliche oder enge persönliche Beziehungen handelt.
Aber wir nähern uns schon wieder der Rechtsdienstleistung...

Bei der Zahl der Anwälte mit IT-Fachkenntnissen gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
Was ist eine Rechtsdienstleistung?
§2 RDG
Man kann jetzt darüber streiten, ob eine Antwort auf die Frage des TO in einem Forum an die Allgemeinheit gerichtet ist oder nicht. Wenn nicht, handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung.
Wer darf das?
§6 RDG
Und so lieb wir uns auch alle haben, ich denke nicht, dass es sich um familiäre, nachbarschaftliche oder enge persönliche Beziehungen handelt.
Aber wir nähern uns schon wieder der Rechtsdienstleistung...
Bei der Zahl der Anwälte mit IT-Fachkenntnissen gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
6
mrtux schreibt am 19.06.2009 um 11:28:40 Uhr
Hi !
Du bist aber von der ganz schnellen Truppe.... Kopfschüttel
Komponenten hört sich so nach Delphi an....? Bei den meisten Delphi-Komponenten liegt eine Lizenz bei, diese musst Du halt beachten und gut ist. Hast Du ungeklärte Punkte zu der Lizenz, dann solltest Du einfach mal die (den) Autor(en) anschreiben und fragen, wo ist das Problem?
So mache ich das immer, wenn noch ungeklärte Punkte zu einer Lizenz bestehen.
So ein Blödsinn, natürlich darfst Du GPLed Software kommerziell nutzen und auch gerne Millionen damit machen.
mrtux
Du bist aber von der ganz schnellen Truppe.... Kopfschüttel
zugängliche Software(komponenten) von Drittherstellern (freeware)
Komponenten hört sich so nach Delphi an....? Bei den meisten Delphi-Komponenten liegt eine Lizenz bei, diese musst Du halt beachten und gut ist. Hast Du ungeklärte Punkte zu der Lizenz, dann solltest Du einfach mal die (den) Autor(en) anschreiben und fragen, wo ist das Problem?
So mache ich das immer, wenn noch ungeklärte Punkte zu einer Lizenz bestehen.
Ja das hab ich gemerkt das GPL nicht für die kommerzielle
Nutzung gedacht ist.
Nutzung gedacht ist.
So ein Blödsinn, natürlich darfst Du GPLed Software kommerziell nutzen und auch gerne Millionen damit machen.
mrtux





eine Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht möglich und auch nicht zulässig. Wenn es um kommerziellen Einsatz geht, empfiehlt sich in Fragen des Urheberrechtes etc. unbedingt die Beratung durch einen entsprechend versierten Anwalt.
Zunächst solltest Du Dich auch über den Unterschied zwischen Freeware (=kostenlos) und Open Source (=quelloffen) informieren (s. Anwalt)
Open Source ist nicht gleich Freeware.
Aber um Deine Frage im Ansatz zu beantworten:
Das, was Du möchtest, ist mit der GPL (GNU Public License) nicht möglich. Du darfst zwar den Sourcecode anderer GPL-Anwendungen verwenden und auch kommerziell vertreiben, musst aber dann den Sourcecode auch offenlegen.